Schutzkonzeption sexueller Missbrauch

Diese Schutzkonzeption gilt für die beiden Einrichtungen der Seelsorgeeinheit Meckenbeuren

Kindergarten St. Nikolaus
Verenaweg
88074 Meckenbeuren
07542 21699
Leitungstnikolaus.kehlen(at)kiga.drs.de

Kindergarten St. Maria
Marienstr. 12
88074 Meckenbeuren
07542 2725
LeitungStMaria.Meckenbeuren(at)kiga.drs.de

Deren Träger sind:

Kath. Kirchengemeinde St. Verena
Verenaweg
88074 Meckenbeuren
07542 4431

Kath. Kirchengemeinde St. Maria
Hauptstr. 21/1
88074 Meckenbeuren
07542 4663

Allgemeines

Im Rahmen der pädagogischen Arbeit ist für unseren Kindergarten festgelegt, dass wir die Persönlichkeitsentwicklung und die Persönlichkeitsrechte aller Kinder achten und schützen. Wir sind Vorbilder und zum Schutz und Wohl der von uns betreuten Kinder verpflichtet. So wird ein liebevoller und grenzachtender Umgang jederzeit vorausgesetzt. Unser Schutzkonzept bietet Grundsätze richtigen Verhaltens, feste Regeln und Formen des Umgangs für alle Mitarbeiter/innen, Praktikant(inn)en und ehrenamtliche Helfer unseres Kindergartens.

Dabei verfolgen wir das Ziel, dass Kinder eine positive Geschlechteridentität entwickeln und sich in unserer Einrichtung wohlfühlen können.

Diese Schutzkonzeption wendet sich an alle Beschäftigten der Kindertageseinrichtung. Sie definiert einrichtungsspezifische Hinweise und Verhaltensregeln im Rahmen des institutionellen Schutzauftrages vor sexuellem Missbrauch.

Insbesondere die Mitarbeiter/innen haben sich über ihren Schutzauftrag und Verhaltenskodex zu informieren. Jede Person ist diesbezüglich angehalten, umsichtig und vorsichtig zu handeln.

Die in dieser Schutzkonzeption enthaltenen Regeln sollen dazu beitragen, die Kinder und die Mitarbeiter/innen vor seelischen und körperlichen Verletzungen zu bewahren, sie sind deshalb unbedingt zu beachten.

Einmal jährlich findet eine Unterweisung statt, die dokumentiert wird. (Anlage 2)

Personalauswahl und Personalentwicklung

Der Träger verantwortet die Personalauswahl unserer Kindergärten.

Das Verwaltungszentrum fordert bereits bei der Vertragsbearbeitung vor der Einstellung einer neuen Mitarbeiterin / eines neuen Mitarbeiters, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Alle 5 Jahre wird ein aktuelles Führungszeugnis eingefordert.

Schnupperpraktikant(inn)en, Wochenpraktikant(inn)en, und Schulpraktikant(inn)en sind verpflichtet, eine Selbstverpflichtungserklärung (Anlage 1) abzugeben.

Der Einrichtungsträger überträgt die Verantwortung der Personalführung im Kindergartenalltag an die jeweilige Kindergartenleitung

Frau Margit Hennig für den Kindergarten St. Verena und Frau Erika Koenig für den Kindergarten St. Maria.

Besonderheiten und Auffälligkeiten einzelner Mitarbeiter/innen werden im Dienstgespräch mit dem Träger besprochen.

Zum Einarbeitungskonzept neuer Mitarbeiter/innen gehört u.a. eine Einführung in den Verhaltenskodex des Kindergartens.

Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung

Die Verantwortung zu einem angemessen Maß an Nähe und Distanz liegt immer bei den Mitarbeitenden. Neben diesem Grundsatz gelten die nachfolgenden Regeln für alle Mitarbeitenden:

Sprache

Die Mitarbeiter/innen einigen sich auf folgende Begrifflichkeiten: „Penis“ und „Scheide“. Die Bezeichnungen der Kinder werden akzeptiert.

Aufklärung

Die sexuelle Aufklärung liegt im Aufgabenbereich des Elternhauses. Stellen die Kinder konkrete Fragen, werden diese altersgerecht beantwortet und die Eltern anschließend informiert.

Toilettengang

Ziel ist es, die Intimsphäre der Kinder beim Toilettengang zu gewährleisten.

Kinder, die den Toilettengang alleine bewältigen sollen dies ungestört tun können.

Erzieher/innen greifen dann ein, wenn durch bestimmtes Verhalten anderer Kinder (z.B. Türe öffnen und „Spickeln“) die Intimsphäre des Einzelnen nicht mehr gewahrt ist. Kinder, die noch Hilfestellung benötigen unterstützen wir. Wir achten darauf, die Genitalien der Kinder nicht zu berühren sondern geben verbale Hilfestellung. Jedes Kind sollte möglichst bald den Toilettengang und alle damit verbunden Tätigkeiten (z.B. abputzen nach Stuhlgang) alleine beherrschen. Aus hygienischen Gründen urinieren alle Kinder im Sitzen. Anschließendes Hände waschen mit Seife ist eine Selbstverständlichkeit.

Wir betreten die Toilettenkabine nicht ohne vorherige Ankündigung.

Wickeln

Die Kinder werden nur von einer vertrauten Person (kein/e Wochen- oder Schnupperpraktikant/in) in einer freundlichen und ruhigen Atmosphäre gewickelt.

Wir achten die Intimsphäre des Einzelnen, sie ist individuell und altersentsprechend auf das Kind abgestimmt.

Die Türe des Wickelzimmers kann jederzeit von weiteren vertrauten Personen geöffnet werden.

Wenn es nötig ist gehört das Eincremen im Intimbereich dazu, dies ist mit den Eltern abgesprochen.

Baden und Planschen

Bei Bade- und Planschspielen haben die Kinder Badebekleidung, Unterhose oder Windel an, sie sind nicht nackt.

Kinder, die sich beim Umziehen zurückziehen wollen, bekommen hierfür die Möglichkeit.

Kinder werden in Badesituationen nicht fotografiert.

Doktorspiele/Rollenspiele

Damit das Kind seine Geschlechtsidentität erlangen kann, gehören Rollenspiele der Kinder, wie Vater – Mutter -  Kind und auch das Nachahmen von Beziehungssituationen dazu.

All das ist genauso normal und notwendig wie z.B. das Nachspielen von Einkaufssituationen.

Dabei gibt es folgende Regeln, die den Kindern auch bekannt sind:

  • Die Kleidung bleibt an.
  • Gegenstände dürfen nicht in Körperöffnungen eingeführt werden.
  • Ein „Nein“ wird geachtet und akzeptiert.
  • Die Berührung der Genitalien durch andere wird unterbunden.

Sollte es Spielsituationen geben, in denen Kinder die Grenzen überschreiten, werden die Eltern informiert und bei Bedarf begleitet und beraten.

Sollten die Kinder weiterhin Grenzen überschreiten kommt es zu einem klaren Verbot, z.B. Puppeneckenverbot, Doktorkoffer wird verräumt …

Trösten, Tragen und Kuscheln

Wir legen großen Wert auf einen natürlichen und herzlichen Umgang mit den Kindern.

Manche Kinder benötigen im Kindergartenalltag bei Trost- und Trennungssituationen Körperkontakt. Dies drängen wir keinem Kind gegen seinen Willen auf, sondern reagieren sensibel und individuell.

Wenn nötig wird auch vom Kind Distanz eingefordert.

Der Erzieher / die Erzieherin darf nicht das eigene Bedürfnis nach Nähe bei den Kindergartenkindern stillen.

Küssen von Kindern

Den Mitarbeiter/innen ist das Küssen von Kindern untersagt. Die Mitarbeiter/innen kommunizieren den Kindern, dass sie nicht von ihnen geküsst werden möchten und treffen geeignete Verhaltensmaßnahmen, um einen Kuss durch das Kind zu vermeiden. Lässt sich ein Kuss nicht vermeiden, muss klar sichtbar sein, dass der Kuss ausschließlich vom Kind ausgegangen ist.

„Nein“ sagen und eigene Entscheidungsfindung

In der Entwicklung des Kindes ist es normal, Widerspruch anzumelden. Wichtig ist es in solchen Situationen, die Kinder ernst zu nehmen und nicht herabzusetzen.

Dabei sollen die Kinder lernen, gegenüber Erwachsenen oder anderen Kindern durch ein „Nein“ oder „Stopp“ ihre eigenen Grenzen aufzuzeigen.

In einem altersentsprechenden, von den Erzieher/innen vorgegebenen Rahmen wird dem Kind ein Selbstbestimmungsrecht eingeräumt und gefördert.

Abweichungen der Regeln werden im Team thematisiert und besprochen. Alle Handlungen mit einem sexuellen Charakter (Berühren von Brust und Genitalien von Kindern, außer beim Wickeln) werden, wie auch eine sexualisierte und herabwürdigende Sprache, in unserem Kindergarten nicht geduldet.

Elternpartnerschaft

Das Schutzkonzept zur Prävention von sexuellem Missbrauch bildet einen festen Bestandteil unserer Elternarbeit. Wir stellen sicher, dass unser Verhaltenskodex den Eltern bekannt ist und sorgen für Transparenz in der Umsetzung. Dabei legen wir Wert darauf, dass wir unser Handeln jederzeit pädagogisch begründen können.

Die Eltern erhalten die Schutzkonzeption zusammen mit dem Leitbild bei Aufnahme in den Kindergarten.

Beratungs- und Beschwerdewege

Eindeutige, allen bekannte Regeln sind Voraussetzung, dass abweichendes Verhalten schnell erkannt werden kann. Im Rahmen des Schutzauftrages ist es notwendig, dass Kinder, ihre Eltern und alle Mitarbeiter/innen mit dem Verhaltenskodex unseres Kindergartens vertraut sind. Ergänzend wissen Eltern und Kinder, dass sie sich bei Beschwerden an uns richten können.

Wir pflegen einen offenen Umgang und nehmen die Beschwerde ernst.

Kinder können als Signal, dass sie etwas vorbringen möchten, direkt eine/n Mitarbeiter/in ansprechen oder ihre Beschwerde im Morgen/Stuhlkreis vorbringen.

Eltern sprechen die pädagogischen Fachkräfte der Gruppe ihres Kindes oder die Einrichtungsleitung an.

Beratungsbedarf von Teammitgliedern wird in Einzelgesprächen mit der Leitung oder in Teamsitzungen beachtet.

Beschwerden und Irritationen, egal ob von Kindern, Eltern oder Mitarbeiter/innen werden immer auf Hinweise zum grenzachtenden Umgang „untersucht“.

Gespräche zwischen Kindergartenleitung und den für die Beschwerde Verantwortlichen werden geführt, um den Sachverhalt aufzuklären, bzw. Ziele zur Verhaltensänderung zu vereinbaren.

Ggf. werden weitere Regeln in den Verhaltenskodex aufgenommen.

Im Qualitätsmanagement ist ein Standard zum Beschwerdemanagement verankert.

Für Verdachtsfälle der Kindeswohlgefährdung wurde entsprechend „SGB VIII, §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ eine Vereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt getroffen. Allen Mitarbeiter/innen des Kindergartens ist die Verfahrensweise und die Einbindung der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ bekannt.

Bei Bedarf kann man sich u.a. an folgende Beratungsstellen wenden:

Caritas

Katharinenstr. 16, 88045 Friedrichshafen, Tel-Nr. 07541 30000

meiners(at)caritas-bodensee-oberschwaben.de

Morgenrot – Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch,

Katharinenstr. 16, 88045 Friedrichshafen, Tel-Nr. 07541 3776400

info(at)beratungsstelle-morgenrot.de

Aus- und Fortbildung

Die Mitarbeiter/innen haben die Möglichkeit, regelmäßig an Fortbildungen und Schulungen zu diesem Thema teilzunehmen. Mitarbeiter/innen, die eine solche Fortbildung besuchten, verstehen sich als Multiplikator und geben ihr erworbenes Wissen im Team weiter.

14.02.2022